Kriminelle Vereinigung im Servitenklos­ter

Im Fall der jüngst festgenommenen „Votivkirchen-Flüchtlinge“ ist auch eine Anklage wegen einer „kriminellen Vereinigung“ möglich. Derzeit werde aber nur hinsichtlich des Schleppereiverdachts ermittelt, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt am Montag. Das Wochenende sei für die in derzeit im ehemaligen Wiener Servitenkloster untergebrachten „Refugees“ ruhig verlaufen, hieß seitens der Caritas.